Bedingungen für die derzeit unentgeltliche Testnutzung von Vantero
Version 1.1 • Stand: 4. September 2026
(1) Anbieter von Vantero ist die Franco Consulting GmbH, Maria-Theresia-Straße 17, 89331 Burgau, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Diese AGB gelten für die Nutzung der Webanwendung, der mobilen Anwendungen und – soweit freigeschaltet – der Programmierschnittstelle durch Verbraucher und Unternehmer.
(3) Vantero befindet sich in einer nicht öffentlichen Early-Alpha-Testphase. Derzeit steht ausschließlich ein unentgeltlicher Testzugang zur Verfügung. Abweichende Individualvereinbarungen haben Vorrang.
(1) Vantero stellt eine Oberfläche für KI-Modelle, Dokumente, Wissensfunktionen, Workspaces und optionale Integrationen bereit. Der im Konto freigeschaltete Funktionsumfang ist maßgeblich.
(2) Aktuell können keine kostenpflichtigen Abonnements, Zusatzplätze oder Token-Pakete bestellt werden. Es gibt keinen Checkout und keine automatische Umwandlung in einen kostenpflichtigen Vertrag.
(3) Hinweise auf geplante Tarife oder Funktionen sind bis zu einer ausdrücklichen Freischaltung des Bestellprozesses unverbindliche Produktplanung und kein Angebot. Aus dem Testzugang entsteht kein Anspruch auf bestimmte künftige Funktionen, Modelle oder Tarife.
(1) Der unentgeltliche Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn der Nutzer ein Konto registriert, diesen AGB zustimmt und der Anbieter den Zugang freischaltet oder die Nutzung ermöglicht.
(2) Registrierungsangaben müssen richtig und aktuell sein. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; ein vermuteter Missbrauch ist unverzüglich mitzuteilen.
(3) Vertragssprache ist Deutsch; eine englische Fassung dient der Information. Die aktuelle AGB-Fassung ist online abrufbar und kann gespeichert werden.
(1) KI-Ausgaben werden automatisiert durch Modelle Dritter erzeugt und können unrichtig, unvollständig, veraltet oder ungeeignet sein. Sie stellen insbesondere keine Rechts-, Steuer-, Medizin- oder sonstige Fachberatung dar.
(2) Nutzer müssen Ausgaben vor einer geschäftlichen, rechtlichen, sicherheitskritischen oder sonst wesentlichen Verwendung eigenständig prüfen. Sie bleiben für die Auswahl der Eingaben, die zulässige Nutzung und die Entscheidung über die Weiterverwendung verantwortlich.
(3) Gesetzliche Mängel- und Haftungsrechte bleiben unberührt.
(1) Der unentgeltliche Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Nutzer können ihn jederzeit durch die verfügbare Kontolöschung oder per E-Mail an kontakt@franco-consulting.com beenden.
(2) Der Anbieter kann den Testzugang mit angemessener Frist beenden. Das Recht zur sofortigen Sperrung oder Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei rechtswidriger Nutzung oder erheblichen Sicherheitsrisiken, bleibt bestehen.
(3) Vor einer ordentlichen Beendigung wird, soweit technisch verfügbar und zumutbar, Gelegenheit zum Export eigener Inhalte gegeben. Löschung und Aufbewahrung richten sich nach der Datenschutzerklärung; bei einer einbezogenen AVV gehen deren Rückgabe- und Löschungsregeln vor.
(1) Vantero darf nicht für rechtswidrige Inhalte oder Handlungen, Verletzungen von Rechten Dritter, Umgehung von Sicherheits- oder Nutzungslimits, unbefugte automatisierte Abfragen oder Beeinträchtigungen des Dienstes verwendet werden.
(2) Nutzer dürfen nur Daten eingeben, zu deren Verarbeitung sie berechtigt sind. Besondere Kategorien personenbezogener Daten und vertrauliche Informationen dürfen nur verarbeitet werden, wenn hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage, eine passende Konfiguration und – soweit erforderlich – eine wirksam einbezogene AVV bestehen.
(3) Bei Verstößen kann der Anbieter angemessene Schutzmaßnahmen treffen, Zugriffe beschränken und bei schweren oder fortgesetzten Verstößen kündigen.
(1) Nutzer behalten ihre Rechte an eingegebenen und hochgeladenen Inhalten. Sie räumen dem Anbieter nur die für Bereitstellung, Übertragung, Speicherung, Sicherung und Fehlerbehebung erforderlichen Rechte für die Vertragsdauer ein.
(2) KI-Ausgaben können mangels menschlicher Schöpfung keinen urheberrechtlichen Schutz genießen oder Rechten Dritter ähneln. Der Anbieter überträgt, soweit rechtlich möglich, eigene übertragbare Rechte an der individuellen Ausgabe an den Nutzer, ohne Rechtefreiheit zu garantieren.
(3) Vantero verwendet Kundeneingaben nicht zum Training eigener KI-Modelle. Anbieterbezogene Trainings- und Aufbewahrungsbedingungen ergeben sich aus der jeweils dokumentierten Modell- und Datenzoneninformation.
(1) Für die unentgeltliche Early Alpha wird keine bestimmte Mindestverfügbarkeit oder Service-Güte zugesagt. Wartung, Fehlerbehebung, Kapazitätsgrenzen und Ausfälle von Drittanbietern können die Nutzung vorübergehend einschränken.
(2) Funktionen, Modelle und Schnittstellen können während der Testphase geändert, ersetzt oder entfernt werden. Gesetzlich erforderliche Sicherheits- und Konformitätsupdates werden im geschuldeten Umfang bereitgestellt.
(3) Zwingende Rechte für digitale Produkte, insbesondere gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Persistente Plattformdaten werden auf selbst betriebenen Systemen innerhalb der IONOS-Cloud-Infrastruktur in Frankfurt am Main gespeichert.
(2) Für KI-Anfragen, Tools und Integrationen gelten die aktiv gewählte Datenzone sowie die dokumentierten Anbieterbedingungen. Abhängig von der Auswahl kann eine Verarbeitung in Deutschland, im EWR, im Vereinigten Königreich, in den USA oder über einen globalen Endpunkt stattfinden.
(3) Verarbeitet ein Geschäftskunde personenbezogene Daten Dritter als Verantwortlicher, muss die AVV vor Beginn der Auftragsverarbeitung ausdrücklich einbezogen werden. Der bloße Download genügt nicht.
(1) API- und Integrationszugänge bestehen nur, soweit sie im Konto freigeschaltet sind. Schlüssel und Zugangstoken sind geheim zu halten, angemessen zu schützen und bei Verdacht auf Offenlegung unverzüglich zu widerrufen.
(2) Dokumentierte Limits, Berechtigungen und technische Vorgaben sind einzuhalten. Bei missbräuchlicher oder sicherheitsgefährdender Nutzung darf der Anbieter den jeweiligen Zugang vorübergehend beschränken oder sperren.
(3) Verbundene Drittdienste unterliegen zusätzlich den zwischen Nutzer und Drittdienst geltenden Bedingungen.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Die Hinweise zu KI-Ausgaben begründen keine Einschränkung der Haftung, soweit eine solche gesetzlich nicht zulässig wäre. Die Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Der Anbieter kann diese AGB für die Zukunft ändern, wenn dies wegen Gesetzesänderungen, Sicherheitsanforderungen oder einer Weiterentwicklung des Dienstes erforderlich und für Nutzer zumutbar ist.
(2) Wesentliche nachteilige Änderungen werden mit angemessener Vorlaufzeit in Textform mitgeteilt. Soweit gesetzlich eine Zustimmung erforderlich ist, werden sie erst nach ausdrücklicher Zustimmung wirksam; Schweigen gilt nicht allein als Zustimmung.
(3) Ist eine Fortführung unter der bisherigen Fassung nicht möglich, bleiben die gesetzlichen Kündigungsrechte beider Seiten unberührt.
(1) Hinweis nach § 36 VSBG: Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.
(3) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit zulässig – Burgau ausschließlicher Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.